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Herzlich willkommen bei der Internetpräsenz der

Ev.-Luth. Bekenntnisgemeinschaft Sachsens e. V.


Wir grüßen Sie mit der Losung des heutigen Tages.


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Änderungen im Pfarrdienstrecht der EKD

Als Bekenntnisgemeinschaft unterstützen wir Initiativen, die sich gegen die von der EKD beschlossenenn Änderungen im Pfarrdienstrecht, besonders gegen die Erläuterungen zum "familiären Zusammenleben", richten.

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Hier können Sie näheres zum Beschluß der sächsischen Kirchenleitung zu diesem Thema vom 20. Januar 2012 lesen.

Diese Verlautbarung hat der Leitungskreis der Bekenntnisgemeinschaft aus diesem Anlaß herausgegeben:

Wir achten die Bemühungen der Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die Frage der "Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuelle Partnerschaften" im Sinne der Einheit der Landeskirche zu klären. Es gab umfangreiche Vorbereitungen, vor allem auch durch eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der verschiedenen Meinungen vertreten waren. Dennoch können wir dem Ergebnis nicht zustimmen:

1. Die Position der Heiligen Schrift und der Bekenntnisschriften unserer Kirche zu praktizierter Homosexualität ist eindeutig. Die Kirchenleitung sollte sich klar dazu bekennen und damit die bestehende Regelung, die für Ordnung und Klarheit gesorgt hat, ohne Ausnahmeklauseln beibehalten.

2. Die beschlossene Ausnahmeklausel wird zu einer weiteren Abwertung der guten biblischen Ordnung der Ehe führen.

2. Die Kichenleitung verschiebt mit der Ausnahmeklausel die Hauptverantwortung auf die Kirchenvorstände, die vor Ort viel größeren Zwängen ausgesetzt sind als die Kirchenleitung.

Neustadt, 23. Januar 2012


Beim Glaubens- und Besinnungstag am 24. Oktober 2011 u. a. in Frankenberg wurde folgende Resolution verabschiedet:

Resolution des bundesweiten Glaubens- und Besinnungstages am 24. September 2011

Wir Teilnehmer der Glaubens- und Besinnungstage in Bremen, Siegen, Rutesheim, Castell und Frankenberg übergeben einmütig die folgende Resolution der Öffentlichkeit:
1.) Wir erinnern die Leitungsorgane der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen, daß sie als Kirche Jesu Christi verpflichtet sind, die Ehe von Mann und Frau als Gottes Stiftung zu schützen und zu fördern. Die Gleichstellung der Ehe mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, wie sie im Pfarrdienstgesetz der EKD (§ 39 mit Begründung) vollzogen wird, verstößt gegen Geist und Buchstaben der Heiligen Schrift. Wir wissen uns an die Heilige Schrift gebunden, der Grundlage für Leben und Handeln der Kirche, und nicht an synodale Beschlüsse, die der Heiligen Schrift widersprechen.
2.) Wir bezeugen, daß die Gemeinde als „Licht in dem Herrn“ berufen ist, in ihrem Umgang mit der Geschlechtlichkeit und mit dem Besitz wie auch in ihrem ganzen Reden und Tun als „Kinder des Lichts“ zu leben (Eph 5,3-8). Nach dem Wort des Apostels Paulus schließt eine gleichgeschlechtliche Sexualpraxis vom Reich Gottes aus (1 Kor 6,9). Die Gemeinde ist verpflichtet, Menschen mit homophilen Neigungen und Prägungen die verändernde Kraft Gottes zu bezeugen und ihnen beizustehen (1 Kor 6,11).
3.) Wir erklären als Glieder unserer Kirche, die sich im Leben und Glauben an der Heiligen Schrift und den kirchlichen Bekenntnissen ausrichten wollen, daß wir uns durch kirchenleitende Organe, die Gesetze gegen Geist und Buchstaben der Heiligen Schrift erlassen, nicht vertreten sehen und sie hierin nicht als Autorität anerkennen können. Wir leiden an diesem kirchlichen Notstand und bitten den HERRN der Kirche um Bischöfe und Synoden, die ihre geistliche Verantwortung gemäß der reformatorischen Bekenntnisse (Art. 28 der Augsburger Konfession) wahrnehmen.

24. September 2011

Quelle: http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=7087


Wir empfehlen Kirchenvorständen und anderen Interessierten die Initiativen der Kirchgemeinde Markersbach.

Außerdem kann natürlich jeder seine Vertreter in der Landessynode anschreiben.